- günstige Konditionen
- hohe Sicherheit
- Ersparnis bei den Sozialabgaben
R+V: KlinikRente
Die zusätzliche Rentenabsicherung exklusiv für Beschäftigte im Gesundheitswesen
Über unseren Verbundpartner R+V können wir Ihnen mit der KlinikRente attraktive Vorsorgelösungen für die Altersvorsorge anbieten.
Zusätzliche Altersvorsorge ist ein Muss
Die gesetzliche Rente ist nur ein Bestandteil Ihrer Altersvorsorge. Bei vielen reicht sie voraussichtlich nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter weiterzuführen. Hier helfen private Vorsorgemöglichkeiten.
Versorgungswerk KlinikRente
Das Versorgungswerk KlinikRente ist der Branchenstandard für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen und bietet hohe Sicherheit, langfristige Stabilität und eine einfache Portabilität.
Die Versorgung wird nicht nur von einem Träger, sondern von einem Verbund aus starken Versicherungskonzernen getragen. KlinikRente verbindet die Trägergesellschaften, die gemeinsam für die Versorgungsleistungen eintreten, zu einem Konsortium.
Ihre Vorteile der KlinikRente.bAV
- günstige Konditionen durch den Großgruppenrabatt
- Steuerfreiheit der Beiträge
- Ersparnis bei den Sozialabgaben
- hohe Sicherheit durch starke Trägergesellschaften
- Viele Arbeitgeber zahlen Zuschüsse
- Hoher Sparanteil bei geringem Nettoaufwand
- Wahlmöglichkeit zwischen Rente und Kapital
- einfachere Mitnahme durch den Branchenstandard
Wer kann die Vorteile der KlinikRente.bAV nutzen?
KlinikRente ist der Branchenstandard für alle stationären Einrichtungen im Gesundheitswesen und alle ambulanten Einrichtungen mit mehr als 50 Arbeitnehmern:
- Krankenhäuser in privater, kommunaler und frei-gemeinnütziger Trägerschaft
- Reha-Kliniken in allen Trägerschaften
- Alten- und Pflegeheime (unabhängig von der Arbeitnehmerzahl)
- stationäre Einrichtungen (unabhängig von der Arbeitnehmerzahl)
- ambulante Einrichtungen mit mehr als 30 Arbeitnehmern
- MVZ = Medizinische Versorgungszentren
- Einrichtungen von DRK, AWO, ASB u.a.
- Geschäftsstellen von Verbänden im Gesundheitswesen
Berechnungsbeispiel für eine KlinikRente.bAV
Die gesetzliche Rente reich heute nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können. Eigene Vorsorgemaßnahmen sind daher unerlässlich.
Der Staat belohnt diese Initiative durch Steuer- und ggf. Sozialabgabeersparnisse.
Versicherte Person | Frau Bettina Beispiel |
Geburtsdatum | 01.01.1987 |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Status | Arbeitnehmer (DRV-Pflichtig) |
Arbeitslohn | 30.000,00 € |
VL des Arbeitgebers | 0,00 € |
Steuerklasse | I |
Anzahl Kinderfreibeträge | 0,0 |
Monatlicher Steuerfreibetrag | 0,00 € |
Kirchensteuerpflichtig | ja |
Kranken- und Pflegeversicherung | gesetzlich |
Sonderbeitragssatz zur KV | 1,1% |
Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung | ja |
Ihr Aufwand im Überblick
Werte monatlich | |
Bruttobetrag | 100,00 € |
- Steuerersparnis |
27,37 € |
- Sozialversicherungsersparnis | 20,77 € |
Eigenaufwand netto |
51,86 € |
Ihre Leistungen aus der KlinikRente.bAV nach Kosten | ||
Versicherungsbeginn | 01.09.2017 | |
Aufschub-/Beitragszahlungsdauer | 37 Jahre | |
Beginn der Rentenzahlung | 01.09.2054 |
Lebenslange monatliche Rente | oder Kapitalabfindung | |
Garantierte Leistung | Garantierente | Garantierte Kapitalabfindung |
ohne Überschussbeteiligung | 145,98 € | 50.055,00 € |
Gesamte Leistung | Gesamtrente | Gesamte Kapitalabfindung |
inklusive Überschussbeteiligung | 232,40 € | 79.684,48 € |
Hinweise:
Diese Berechnungen stellen nur einen Anhaltspunkt hinsichtlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen dar. Die tatsächlichen Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge hängen vom Gesamtjahreseinkommen und den individuelle steuer- bzw. sozialversicherungsrechtlichen Gegebenheiten ab. Die Höhe der Ersparnis kann nicht garantiert werden
Bei gesetzlich Krankenversicherten wird der aktuelle Beitragsatz des Gesundheitsfonds berücksichtigt.
Die Berechnungen basieren auf den Steuer- und Sozialversicherungsdaten des Jahres 2017.