R+V: KlinikRente

Die zusätzliche Rentenabsicherung exklusiv für Beschäftigte im Gesundheitswesen

Über unseren Verbundpartner R+V können wir Ihnen mit der KlinikRente attraktive Vorsorgelösungen für die Altersvorsorge anbieten.

Zusätzliche Altersvorsorge ist ein Muss

Die gesetzliche Rente ist nur ein Bestandteil Ihrer Altersvorsorge. Bei vielen reicht sie voraussichtlich nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter weiterzuführen. Hier helfen private Vorsorgemöglichkeiten.

Versorgungswerk KlinikRente

Das Versorgungswerk KlinikRente ist der Branchenstandard für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen und bietet hohe Sicherheit, langfristige Stabilität und eine einfache Portabilität.

Die Versorgung wird nicht nur von einem Träger, sondern von einem Verbund aus starken Versicherungskonzernen getragen. KlinikRente verbindet die Trägergesellschaften, die gemeinsam für die Versorgungsleistungen eintreten, zu einem Konsortium.

Ihre Vorteile der KlinikRente.bAV

  • günstige Konditionen durch den Großgruppenrabatt
  • Steuerfreiheit der Beiträge
  • Ersparnis bei den Sozialabgaben
  • hohe Sicherheit durch starke Trägergesellschaften
  • Viele Arbeitgeber zahlen Zuschüsse
  • Hoher Sparanteil bei geringem Nettoaufwand
  • Wahlmöglichkeit zwischen Rente und Kapital
  • einfachere Mitnahme durch den Branchenstandard

Wer kann die Vorteile der KlinikRente.bAV nutzen?

KlinikRente ist der Branchenstandard für alle stationären Einrichtungen im Gesundheitswesen und alle ambulanten Einrichtungen mit mehr als 50 Arbeitnehmern:

  • Krankenhäuser in privater, kommunaler und frei-gemeinnütziger Trägerschaft
  • Reha-Kliniken in allen Trägerschaften
  • Alten- und Pflegeheime (unabhängig von der Arbeitnehmerzahl)
  • stationäre Einrichtungen (unabhängig von der Arbeitnehmerzahl)
  • ambulante Einrichtungen mit mehr als 30 Arbeitnehmern
  • MVZ = Medizinische Versorgungszentren
  • Einrichtungen von DRK, AWO, ASB u.a.
  • Geschäftsstellen von Verbänden im Gesundheitswesen

Berechnungsbeispiel für eine KlinikRente.bAV

Die gesetzliche Rente reich heute nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können. Eigene Vorsorgemaßnahmen sind daher unerlässlich.

Der Staat belohnt diese Initiative durch Steuer- und ggf. Sozialabgabeersparnisse.

Versicherte Person Frau Bettina Beispiel
Geburtsdatum 01.01.1987
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Status Arbeitnehmer (DRV-Pflichtig)
Arbeitslohn 30.000,00 €
VL des Arbeitgebers 0,00 €
Steuerklasse I
Anzahl Kinderfreibeträge 0,0
Monatlicher Steuerfreibetrag 0,00 €
Kirchensteuerpflichtig ja
Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich
Sonderbeitragssatz zur KV 1,1%
Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung ja

Ihr Aufwand im Überblick

  Werte monatlich
Bruttobetrag 100,00 €
- Steuerersparnis
27,37 €
- Sozialversicherungsersparnis 20,77 €
Eigenaufwand netto
51,86 €
Ihre Leistungen aus der KlinikRente.bAV nach Kosten
Versicherungsbeginn 01.09.2017  
Aufschub-/Beitragszahlungsdauer 37 Jahre  
Beginn der Rentenzahlung 01.09.2054  
  Lebenslange monatliche Rente oder Kapitalabfindung
Garantierte Leistung Garantierente Garantierte Kapitalabfindung
ohne Überschussbeteiligung 145,98 € 50.055,00 €
Gesamte Leistung Gesamtrente Gesamte Kapitalabfindung
inklusive Überschussbeteiligung 232,40 € 79.684,48 €

Hinweise:

Diese Berechnungen stellen nur einen Anhaltspunkt hinsichtlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen dar. Die tatsächlichen Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge hängen vom Gesamtjahreseinkommen und den individuelle steuer- bzw. sozialversicherungsrechtlichen Gegebenheiten ab. Die Höhe der Ersparnis kann nicht garantiert werden

Bei gesetzlich Krankenversicherten wird der aktuelle Beitragsatz des Gesundheitsfonds berücksichtigt.

Die Berechnungen basieren auf den Steuer- und Sozialversicherungsdaten des Jahres 2017.