Wichtige Informationen zum BGH-Urteil:

Um Ihr Girokonto weiterführen zu können, benötigen wir dringend Ihre Zustimmung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. April 2021 ein Urteil (XI ZR 26/20) gefällt, das alle Banken und Sparkassen betrifft: Danach sind bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank unwirksam.

Zum Hintergrund

Vor dem BGH-Urteil war es für Sie und für uns als Bank einfach und bequem. Wir haben Sie über jede Veränderung – etwa bei unseren Girokonten – stets zwei Monate vor Wirksamwerden der Veränderung umfassend und transparent informiert. Wir durften Ihr Einverständnis voraussetzen, sofern Sie nicht ausdrücklich widersprachen. Durch die Entscheidung des BGH ist dies so nicht mehr möglich.

Was müssen Sie jetzt tun?

Um den aktuellen Anforderungen, die sich für die Banken in Deutschland aus dem BGH-Urteil ergeben, gerecht zu werden, bitten wir Sie um Ihre aktive Zustimmung zu den aktuell geltenden Preisen und Bedingungen.

Bitte erledigen Sie dies zeitnah, denn die Fortführung Ihres Girokontos auf Basis veralteter und uneinheitlicher Geschäftsbedingungen ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Wir weisen Sie deshalb vorsorglich darauf hin, dass wir Ihr Girokonto kündigen werden, sofern uns Ihre Zustimmung zu den aktuell geltenden Preisen und Bedingungen nicht vorliegt. Vielen Dank.

Wichtig

  • Ihre Zustimmung ist Voraussetzung dafür, dass unsere Geschäftsbeziehung in bewährter Weise fortgeführt werden kann.

So einfach erteilen Sie uns Ihre Zustimmung

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen für Ihre aktive Zustimmung zu den aktuellen Preisen und Vertragsbedingungen zur Verfügung:

 

Haben Sie Fragen, vereinbaren Sie online einen Termin in Ihrer Filiale.  

Im Online-Banking oder per App

Wenn Sie nach dem Login einen Hinweis erhalten, können Sie Ihre Zustimmung direkt per Klick erteilen.

Oder Sie gehen auf „Banking/Service/Serviceaufträge“. In der App ist im Bereich „Serviceaufträge“ alles für Sie hinterlegt.

Per Formular

Das Ihnen zugeschickte bzw. hier einstehende Formular ausfüllen, unterschreiben und an uns zurücksenden.


Die häufigsten Fragen

BGH-Urteil

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das BGH-Urteil vom 27. April 2021.

Wie lange habe ich Zeit, die Zustimmung zu erteilen?

Bitte unterschreiben Sie das Formular „Zustimmung zu den aktuellen Preisen und Bedingungen“ und senden Sie dieses bis zum 10.06.2022 unterschrieben an uns zurück, damit wir weiter für Sie da sein können! Noch einfacher geht es im Online-Banking und in der neuen VR Banking App.

Muss ich sofort zustimmen, nachdem ich online dazu aufgefordert werde?

Sie haben die Möglichkeit, den Online-Prozess jederzeit abzubrechen und zu einem späteren Zeitpunkt Ihre Zustimmung zu den aktuellen Preisen und Vertragsbedingungen online zu erteilen.

Die postalische Rücksendung des Formulars ist dann nicht mehr notwendig.

Warum bekomme ich die Aufforderung noch angezeigt, obwohl ich bereits zugestimmt habe?

Sie bekommen online eine Mitteilung angezeigt, bis Ihre Zustimmung im System erfasst ist.

Wenn ich jetzt zustimme, gelten dann für mein Girokonto neue Preise?

Die für Sie ab dem 01.07.2022 gültigen Preise können Sie dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen. Dieses finden Sie in Ihrem Online-Banking. Alternativ können Sie dieses zu unseren Öffnungszeiten in einer unserer Filialen einsehen.  

 

Was passiert, wenn ich auf die Aufforderung zur Zustimmung nicht reagiere?

Aufgrund des oben genannten Urteils des Bundesgerichtshofs müssen Kundinnen und Kunden allen Änderungen zu Vertragsbedingungen ausdrücklich zustimmen. Die Fortführung Ihres Girokontos auf Basis veralteter und uneinheitlicher Geschäftsbedingungen ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Vorübergehend gelten zwar die zuvor wirksam vereinbarten Bedingungen, langfristig wollen wir unsere Girokonten jedoch nur zu einheitlichen Konditionen weiter anbieten.

Wir weisen Sie deshalb vorsorglich darauf hin, dass wir Ihr Girokonto kündigen werden, sofern uns Ihre Zustimmung zu den aktuell geltenden Preisen und Bedingungen nicht vorliegt.

Ist das ab sofort bei jeder Änderung der AGB immer so?

Hier muss man zukünftig unterscheiden. Textänderungen, die ihren Ursprung in neuen Gesetzeslagen, Rechtsprechungen oder in Anweisungen der Aufsicht und anderen Behörden haben, können auch weiterhin per Zustimmungsfiktion vorgenommen werden, solange sie den Kunden nicht benachteiligen. Alle Preisänderungen bedürfen vor Wirksamwerden der Zustimmung des Kunden.

Sollten Sie der Aktualisierung der Vertragsbedingungen nicht zustimmen, kann eine Kündigung seitens der Bank nach aktuellem Stand nicht ausgeschlossen werden. Individuelle vertragliche Besonderheiten können aus technischen und personellen Gründen nicht abgebildet werden.

Ich habe die Unterlagen zur Zustimmung verloren, kann ich sie nochmal erhalten?

Die aktuellen Bedingungen ("Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen“) können Sie sich hier unter Download noch einmal herunterladen.

Wie Sie zustimmen können, lesen Sie oben auf dieser Seite: Nutzen Sie das Online-Banking, die Banking-App, oder geben Sie uns die notwendigen Formulare unterschriebene zurück.

Reicht es bei einem Gemeinschaftskonto aus, wenn nur ein Inhaber die Erklärungen unterschreibt?

Ja, es kann ein Inhaber stellvertretend die Erklärungen unterschreiben.

Dürfen Bevollmächtigte und Eltern die Erklärungen unterschreiben?

Ja, die Erklärungen (Zustimmung zu den aktuellen Preisen und Vertragsbedingungen) dürfen durch Bevollmächtigte und bei Minderjährigen durch die Eltern unterschrieben werden. Eine online Zustimmung ist leider nicht möglich.

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