FAQ - Häufige Fragen rund um die Baufinanzierung

Sie suchen nach wichtigen Informationen? Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Anworten zum Thema Baufinanzierung. 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein Darlehen zu erhalten?

Ihr regelmäßiges Einkommen sollte ausreichen, die zusätzliche Belastung durch Ihr Darlehen zu tragen. Zudem muss eine Beleihung der Immobilie in der von Ihnen beantragten Höhe als Sicherheit möglich sein. Wenn Sie Eigenkapital einbringen können, wirkt sich das für Sie vorteilhaft aus.
 

Wie viel Eigenkapital benötige ich?

Eigenkapital verbessert die Konditionen für Ihr Darlehen und sorgt dafür, dass Sie schneller schuldenfrei sind. Je höher der Anteil, desto günstiger für Sie. Eine gute Richtschnur sind 20 Prozent des Kaufpreises.

Welche Nebenkosten fallen beim Kauf einer Immobilie an?

Bei Erwerb einer Immobilie bzw. eines Grundstücks fallen zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Kaufpreis folgende Erwerbsnebenkosten an:

Grunderwerbsteuer: Ist nach Aufforderung an das Finanzamt zu zahlen (je nach Bundesland 3,5 - 6,5 % des notariell vereinbarten Kaufpreises).

Notar- / Gerichtskosten: Notargebühr für die Beurkundung des Kaufvertrages und die Grundschuldbestellung, Gerichtsgebühr für die Eigentumsumschreibung und die Eintragung der Grundschuld, ggf. Gebühr für ein Notaranderkonto (ca. 1,5 - 2 % des Kaufpreises).

Ggf. Maklerkosten: Die Maklercourtage beträgt je nach Region 3 - 7 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Es gibt eine Vielzahl von Förderprogrammen. Welche die richtigen für Ihr Vorhaben sind, erläutern wir Ihnen gerne ausführlich im Beratungsgespräch.
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Welche Sollzinsbindung sollte ich wählen?

Bei dem derzeit niedrigen Zinsniveau ist eine längere Bindung sinnvoll und bietet Planungssicherheit. Wir bieten Ihnen Zinsbindungen bis 30 Jahre.

Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und Effektivzins?

Als Sollzins bezeichnet man den Zinssatz, den der Kreditnehmer als Preis für den Nennbetrag des Darlehens zahlen muss. Die Höhe der laufenden Zinsrate wird durch den Sollzins bestimmt.

Der Effektivzins setzt sich aus allen Kosten, die dem Verbraucher im Zusammenhang mit der Finanzierung entstehen, zusammen. Dazu gehören u.a.

  • die zu entrichtenden Sollzinsen,
  • eventuelle Vermittlungskosten,
  • Kosten für Immobilienbewertung,
  • Kosten für die vertragsgemäße Eintragung der Sicherheit ins Grundbuch,
  • alle vom Verbraucher zu entrichtenden sonstigen Kosten, die „im Zusammenhang mit dem Verbraucherdarlehensvertrag“ stehen (z.B. Wohngebäudeversicherung).
Welchen Tilgungssatz soll ich wählen?

Die Höhe des optimalen Tilgungssatzes ist abhängig davon, bis wann Ihre Immobilie bezahlt sein soll, also spätestens mit Eintritt in den Ruhestand. Je höher der Tilgungssatz, desto schneller erreichen Sie Ihr Ziel: Bei aktuellem Zinsniveau dauert es ca. 48 Jahre um ein Darlehen mit einer anfänglichen Tilgung von 1 Prozent zurückzuzahlen. Bei 2 Prozent reduziert sich die Laufzeit schon um mehr als 15 Jahre.

Kann ich meinen Tilgungssatz ändern?

Ein Wechsel des Tilgungssatzes ist nur nach einer vorherigen vertraglichen Vereinbarung möglich.

Sprechen Sie uns einfach an.

Was ist es eine Grundschuldzweckerklärung?

Mit einer Grundschuldzweckerklärung wird geregelt für welche Verbindlichkeiten eine Grundschuld haftet. Die Grundschuld im Grundbuch ist abstrakt, d.h. sie enthält keinerlei Regelung was damit besichert werden soll.

Was sind Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen werden ab einem vereinbarten Zeitpunkt für den nicht ausgezahlten Darlehensbetrag bis zur vollständigen Auszahlung berechnet. Sie sind das Entgelt dafür, dass wir Ihr Darlehen zu garantierten Konditionen bereitstellen, aber noch nicht auszahlen können, weil noch nicht sämtliche Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Ab wann fallen Bereitstellungszinsen an?

Die Länge der bereitstellungszinsfreien Zeit beträgt in der Regel 12 Monate bei Neubauvorhaben und 3 Monate bei Immobilienkauf. Wenn Sie das Darlehen ganz oder teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt abrufen, werden bis dahin Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,25 Prozent pro Monat fällig.

Was ist ein Forward-Darlehen?

Mit einem Forward-Darlehen können Sie sich schon heute, vor Ablauf der Zinsbindung Ihrer bestehenden Finanzierung, mit uns eine neue Zinsvereinbarung abschließen.

Das Forward-Darlehen löst dann Ihre bestehende Baufinanzierung ab und das zu den heute gültigen Konditionen. Insbesondere in der aktuellen Zinstief-Phase ist das Forward-Darlehen eine empfehlenswerte Anschlussfinanzierung.

Wir beiten Ihnen Forward-Darlehen bis zu 60 Monaten im Voraus an.

Was passiert bei einer Änderung der Lebenssituation?

Individuelle Lebenssituationen und Änderungen werden selbstverständlich in der Finanzierung berücksichtigt. Eine gute Beratung erkenne Sie daran, ob jemand Ihre Zukunftspläne berücksichtigt.